DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Bamberg
Sanierung & Modernisierung 17.03.2026 · Jörg Aichinger
Sanierungsfahrplan: Schritt für Schritt zum besseren Haus

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsinstrument für Eigentümer, das den energetischen Zustand eines Wohngebäudes analysiert und eine sinnvolle Sanierungsreihenfolge empfiehlt.
  • Der iSFP wird von zugelassenen Energieberatern erstellt, nicht von Bausachverständigen. Die Erstellung wird mit bis zu 80 Prozent (maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern) gefördert.
  • Wer Einzelmaßnahmen nach iSFP umsetzt, erhält einen iSFP-Bonus von 5 Prozent auf die Förderung der Einzelmaßnahme (BEG-Einzelmaßnahmenförderung).
  • Der iSFP enthält keine bautechnische Beurteilung der Bausubstanz. Schäden, Schimmel, Statik und Feuchtigkeit werden nicht geprüft.
  • Ein Bausachverständiger ergänzt den iSFP um die bautechnische Seite: Zustand der Bausubstanz, vorhandene Schäden und Machbarkeit der empfohlenen Maßnahmen.

Sanierungsfahrplan für Bamberg ist ein Begriff, der Eigentümern zunehmend begegnet, ob beim Hauskauf, bei der Förderantragstellung oder im Gespräch mit der Bank. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entwickeltes Instrument, das Eigentümern eine langfristige Sanierungsstrategie an die Hand gibt. Aber was genau steckt dahinter, und wo liegen die Grenzen?

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das von einem zugelassenen Energieberater erstellt wird. Er besteht aus zwei Teilen:

Teil 1: Ist-Zustand. Der Energieberater nimmt den energetischen Zustand des Gebäudes auf: Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung. Auf Basis dieser Daten berechnet er den Energiebedarf und ordnet das Gebäude in eine Effizienzklasse ein (A+ bis H, analog zum Energieausweis).

Teil 2: Maßnahmenfahrplan. Der Energieberater empfiehlt konkrete Sanierungsmaßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge. Typischerweise in Paketen, die zeitlich gestreckt umgesetzt werden können (z.B. Paket 1: Dach und oberste Geschossdecke dämmen, Paket 2: Fenster tauschen und Fassade dämmen, Paket 3: Heizung erneuern). Für jedes Paket wird die erwartete Energieeinsparung und die erreichbare Effizienzklasse angegeben.

Der iSFP ist bewusst so gestaltet, dass Eigentümer die Sanierung nicht auf einmal durchführen müssen. Die Pakete können über Jahre oder Jahrzehnte umgesetzt werden. Das ist besonders für Eigentümer von Altbauten relevant, die das Budget nicht auf einmal aufbringen können.

Mehr zur systematischen Planung einer Sanierung erfahren Sie auf unserer Seite zur Sanierungsberatung.

Wer erstellt den iSFP und was kostet er?

Der iSFP darf nur von Energieberatern erstellt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) registriert sind. Das können Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation sein.

Die Kosten für einen iSFP liegen typischerweise bei 1.500 bis 2.500 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Die Förderung durch das BAFA übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten).

Der Eigenanteil des Eigentümers beträgt also in der Regel einige Hundert Euro. Angesichts der möglichen Förderboni bei der späteren Umsetzung ist das eine lohnende Investition.

Wichtig: Ein Bausachverständiger ist kein Energieberater und erstellt keine iSFP. Die Leistungen sind unterschiedlich und ergänzen sich. Der Energieberater beurteilt die Energieeffizienz, der Bausachverständige den bautechnischen Zustand.

Welche Vorteile bringt der iSFP bei der Förderung?

Wer Einzelmaßnahmen aus einem iSFP umsetzt, erhält einen iSFP-Bonus von 5 Prozent auf den Fördersatz der BEG-Einzelmaßnahmenförderung. Das klingt nach wenig, summiert sich aber:

  • Dachdämmung: Fördersatz 15 Prozent (ohne iSFP) vs. 20 Prozent (mit iSFP)
  • Fensteraustausch: Fördersatz 15 Prozent vs. 20 Prozent
  • Wärmepumpe: Fördersatz 25 bis 40 Prozent (je nach Bonussystem) plus 5 Prozent iSFP-Bonus

Bei einer Fassadendämmung mit Gesamtkosten von 30.000 Euro macht der iSFP-Bonus von 5 Prozent bereits 1.500 Euro aus, mehr als die Kosten des iSFP selbst. Der iSFP refinanziert sich also in der Regel schon bei der ersten Maßnahme.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie vor oder nach der iSFP-Erstellung eine bautechnische Beurteilung Ihres Gebäudes benötigen.

Wo liegen die Grenzen des iSFP?

Der iSFP ist ein energetisches Beratungsinstrument. Er analysiert den Energieverbrauch und empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Was er nicht leistet:

  • Keine bautechnische Beurteilung: Der iSFP prüft nicht, ob die Bausubstanz für die empfohlene Maßnahme geeignet ist. Wenn der iSFP eine Fassadendämmung empfiehlt, sagt er nichts darüber aus, ob die Fassade tragfähig ist, ob Feuchteschäden vorliegen oder ob die Fassade unter Denkmalschutz steht.
  • Keine Schadensanalyse: Schimmel, Risse, Feuchtigkeit, Holzschädlinge, Asbest, diese Themen gehören nicht zum iSFP. Wenn ein Gebäude bautechnische Schäden hat, müssen diese vor der energetischen Sanierung behoben werden.
  • Keine Ausführungsplanung: Der iSFP gibt eine Richtung vor, aber keine detaillierte Ausführungsplanung. Die konkrete Umsetzung (Materialwahl, Anschlussdetails, Handwerkerausschreibung) liegt beim Planer oder Architekten.
  • Keine Kostengarantie: Die im iSFP genannten Kosten sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können abweichen, besonders wenn bei der Umsetzung unvorhergesehene Schäden auftreten.

Wie ergänzen sich iSFP und Bausachverständiger?

Der ideale Sanierungsprozess kombiniert beide Perspektiven:

Schritt 1: Bautechnische Beurteilung. Ein Sachverständiger prüft den Zustand der Bausubstanz: Feuchtigkeit, Schimmel, Risse, Holzschädlinge, Statik, Schadstoffbelastung (Asbest). Das Ergebnis zeigt, welche Schäden vor einer Sanierung behoben werden müssen und ob die Bausubstanz die geplanten Maßnahmen überhaupt zulässt.

Schritt 2: Energetische Beratung (iSFP). Der Energieberater erstellt auf Basis des energetischen Ist-Zustands einen Maßnahmenfahrplan. Er berücksichtigt dabei die Ergebnisse der bautechnischen Beurteilung, z.B. wenn eine Außendämmung wegen Denkmalschutz nicht möglich ist.

Schritt 3: Umsetzung mit Qualitätssicherung. Während der Sanierung überwacht ein Sachverständiger die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen. Das ist besonders bei Abdichtungen, Dampfbremsen und Anschlussdetails relevant, wo Fehler zu Folgeschäden führen können.

In Bamberg mit seinen rund 1.400 Baudenkmälern in der UNESCO-Altstadt ist diese Kombination besonders wichtig. Viele Maßnahmen, die der iSFP empfiehlt (Außendämmung, Fensteraustausch), sind bei denkmalgeschützten Gebäuden nur eingeschränkt oder gar nicht umsetzbar. Die bautechnische Beurteilung klärt die Machbarkeit, bevor Geld für eine Planung ausgegeben wird.

Auf unserer Seite zur Baubegleitenden Qualitätssicherung erfahren Sie, wie eine Sanierung fachlich begleitet wird.

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Häufige Fragen

Ist der iSFP Pflicht?

Nein. Der iSFP ist ein freiwilliges Beratungsangebot. Er wird aber empfohlen, weil er eine systematische Sanierung ermöglicht und einen Förderbonus von 5 Prozent bei Einzelmaßnahmen bringt.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Der iSFP hat keine offizielle Verfallsfrist. Allerdings können sich Förderbedingungen, Energiepreise und Normen ändern. Eine Aktualisierung nach 5 bis 10 Jahren oder nach wesentlichen Veränderungen am Gebäude ist sinnvoll.

Kann ein Bausachverständiger einen iSFP erstellen?

Nur wenn er zusätzlich als Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste registriert ist. Ein Bausachverständiger als solcher erstellt keinen iSFP. Er beurteilt die Bausubstanz und ergänzt damit die energetische Beratung.

Muss ich alle Maßnahmen im iSFP umsetzen?

Nein. Der iSFP ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie können einzelne Maßnahmen umsetzen, die Reihenfolge ändern oder auf bestimmte Maßnahmen verzichten. Allerdings erhalten Sie den iSFP-Bonus nur für Maßnahmen, die im iSFP empfohlen werden.

Was kostet mich der iSFP nach Förderung?

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegen die Kosten bei ca. 1.500 bis 2.500 Euro. Mit der BAFA-Förderung von bis zu 80 Prozent (maximal 1.300 Euro) beträgt der Eigenanteil typischerweise 200 bis 1.200 Euro.

Brauche ich einen iSFP, wenn ich nur eine Einzelmaßnahme plane?

Nein, aber er bringt einen Förderbonus von 5 Prozent. Bei einer Maßnahme ab ca. 10.000 Euro übersteigt der Bonus bereits die Kosten des iSFP.

Wer sind zugelassene Energieberater für Bamberg?

Die Energieeffizienz-Expertenliste des BMWK (www.energie-effizienz-experten.de) bietet eine Suchfunktion nach Postleitzahl. Dort finden Sie registrierte Energieberater für die Region Bamberg.

Kann der Sachverständige während der Sanierung prüfen, ob die Maßnahmen richtig umgesetzt werden?

Ja. Eine baubegleitende Qualitätssicherung stellt sicher, dass die Maßnahmen fachgerecht ausgeführt werden. Das betrifft besonders kritische Details wie Dampfbremsen, Fensteranschlüsse und Abdichtungen.

Sie möchten vor der iSFP-Erstellung den bautechnischen Zustand Ihres Altbaus prüfen lassen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Jörg Aichinger beurteilt die Bausubstanz und klärt die Machbarkeit geplanter Maßnahmen.

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