Das Wichtigste in Kürze:
- Seit Januar 2024 gilt: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das betrifft zunächst nur Neubauten in Neubaugebieten.
- Für Bestandsgebäude greift die Pflicht erst, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt. Für Städte über 100.000 Einwohner spätestens Mitte 2026, für kleinere Kommunen spätestens Mitte 2028.
- Bamberg hat als Stadt mit rund 79.000 Einwohnern Zeit bis Mitte 2028. Bis dahin dürfen bestehende Heizungen weiter betrieben und auch durch neue fossile Heizungen ersetzt werden (mit Einschränkungen).
- Eine funktionierende Heizung muss nicht ausgetauscht werden. Die Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizung.
- Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Ausnahmen, wenn die Anforderungen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen.
Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz für Bamberg ist ein Thema, das viele Eigentümer verunsichert. Die Berichterstattung war teilweise widersprüchlich, die politische Diskussion hitzig. Dabei sind die Regeln, die seit dem 1. Januar 2024 gelten, klar definiert. Dieser Artikel fasst sachlich zusammen, was das GEG tatsächlich verlangt, welche Übergangsfristen gelten und was Eigentümer von Altbauten wissen müssen.
Was fordert das GEG seit 2024?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung vom 1. Januar 2024 verlangt, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das ist die sogenannte 65-Prozent-EE-Pflicht.
Technologien, die diese Anforderung erfüllen:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Solarthermie (nur in Kombination mit einem anderen System)
- Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Wasserstoffheizung (H2-ready-Gasheizung, wenn Wasserstoffnetz verfügbar)
- Hybridheizung (z.B. Wärmepumpe plus Gasbrennwert als Spitzenlast)
- Wärmenetzanschluss (Fernwärme oder Nahwärme)
Die Pflicht gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten (Bebauungspläne nach dem 1. Januar 2024). Für alle anderen Gebäude, also Bestandsbauten und Neubauten in bestehenden Gebieten, gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.
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Welche Übergangsfristen gelten für Bamberg?
Die Übergangsfristen sind an die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gekoppelt:
- Städte über 100.000 Einwohner: Die kommunale Wärmeplanung muss bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen.
- Gemeinden unter 100.000 Einwohner: Die kommunale Wärmeplanung muss bis spätestens 30. Juni 2028 vorliegen.
Bamberg hat rund 79.000 Einwohner und fällt damit in die zweite Kategorie. Bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt (spätestens Mitte 2028), gelten folgende Regeln:
Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren. Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Heizung auszutauschen.
Neue Heizungen (Einbau nach dem 1. Januar 2024): In der Übergangszeit darf auch eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Allerdings muss der Eigentümer vorher eine Beratung nachweisen, die auf die mögliche Unwirtschaftlichkeit fossiler Heizungen hinweist (steigende CO2-Abgabe). Außerdem gelten ab 2029 steigende Pflichtanteile erneuerbarer Energien: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.
Defekte Heizungen (Havarie): Wenn die Heizung irreparabel ausfällt, gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren (bei Gasetagenheizungen 13 Jahre), in der eine Übergangslösung betrieben werden darf.
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Was bedeutet das für Eigentümer von Altbauten?
Altbauten stellen bei der Umsetzung der 65-Prozent-EE-Pflicht besondere Herausforderungen. Nicht jede Technologie eignet sich für jedes Gebäude.
Wärmepumpe im Altbau: Wärmepumpen arbeiten umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. In gut gedämmten Neubauten mit Fußbodenheizung (35 Grad Vorlauf) ist die Wärmepumpe die Standardlösung. In schlecht gedämmten Altbauten mit kleinen Heizkörpern (70 Grad Vorlauf) arbeitet sie weniger effizient. Das macht sie nicht ungeeignet, aber der Stromverbrauch ist höher. Eine teilweise Dämmung (z.B. der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke) kann die benötigte Vorlauftemperatur senken und die Effizienz verbessern.
Holz- und Pelletheizung: In ländlichen Gebieten rund um Bamberg eine praktikable Option. In der dicht bebauten Altstadt kann die Lagerung des Brennstoffs und die Feinstaubbelastung zum Problem werden. Außerdem müssen Kamin und Schornstein für den Brennstoff geeignet sein.
Fernwärme: Ob ein Fernwärmeanschluss verfügbar ist, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab. In Bamberg gibt es bislang kein flächendeckendes Fernwärmenetz. Die Wärmeplanung wird zeigen, in welchen Stadtteilen ein Netzausbau vorgesehen ist.
Hybridheizung: Die Kombination aus Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät ermöglicht es, die Wärmepumpe bis zu einer bestimmten Außentemperatur laufen zu lassen und bei sehr kalten Temperaturen den Gasbrenner zuzuschalten. Das ist eine pragmatische Lösung für Altbauten, die nicht sofort umfassend gedämmt werden können.
Welche Ausnahmen gelten bei Denkmalschutz?
Das GEG enthält eine Härtefallregelung (Paragraf 102). Eigentümer können von den Anforderungen befreit werden, wenn deren Erfüllung zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen würde. Das betrifft insbesondere denkmalgeschützte Gebäude.
In Bamberg mit seinen rund 1.400 Baudenkmälern in der UNESCO-Welterbe-Altstadt ist diese Regelung für viele Eigentümer relevant. Die Sandsteinfassaden am Domberg oder die Fachwerkhäuser in Klein-Venedig lassen sich nicht einfach mit einer Außendämmung versehen. Wenn die einzig wirtschaftliche Heizlösung technisch nicht umsetzbar ist, weil der Denkmalschutz sie verhindert, kann ein Befreiungsantrag gestellt werden.
Die Befreiung ist nicht automatisch. Sie muss beantragt und begründet werden. Ein Sachverständiger kann die bautechnische Situation dokumentieren und die Unverhältnismäßigkeit nachvollziehbar darlegen.
Auf unserer Seite zur Bewertung von Bauschäden erfahren Sie, wie eine solche bautechnische Dokumentation aufgebaut ist.
Was ändert die steigende CO2-Abgabe?
Unabhängig vom GEG steigt die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Seit 2024 liegt sie bei 45 Euro pro Tonne CO2. Bis 2026 ist ein Anstieg auf 55 bis 65 Euro pro Tonne vorgesehen, danach wird ein Emissionshandel die Preise bestimmen.
Für eine Gasheizung mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr (typisches Einfamilienhaus) bedeutet die CO2-Abgabe aktuell Mehrkosten von rund 180 Euro pro Jahr. Bei 100 Euro pro Tonne wären es rund 400 Euro pro Jahr. Das macht Gas nicht sofort unbezahlbar, aber die wirtschaftliche Kalkulation verschiebt sich zunehmend zugunsten erneuerbarer Systeme.
Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger kann den energetischen Zustand Ihres Gebäudes beurteilen und einschätzen, welche Maßnahmen die Heizlast senken. Er erstellt allerdings keine Energieausweise und ist kein Energieberater. Für eine geförderte Energieberatung wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieberater.
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Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?
Nein. Solange die Heizung funktioniert, darf sie weiterbetrieben werden. Die 65-Prozent-EE-Pflicht gilt erst beim Einbau einer neuen Heizung.
Kann ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
In der Übergangszeit (bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt, für Bamberg spätestens Mitte 2028) ja, mit vorheriger Beratung und unter Beachtung der künftigen Pflichtanteile erneuerbarer Energien (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040).
Was passiert, wenn die Heizung im Winter ausfällt?
Es gibt eine Übergangsfrist von 5 Jahren (bei Gasetagenheizungen 13 Jahre), in der eine Übergangslösung betrieben werden darf. In dieser Zeit können Sie eine dauerhafte Lösung planen.
Funktioniert eine Wärmepumpe im ungedämmten Altbau?
Ja, aber mit höherem Stromverbrauch. Die Effizienz hängt von der benötigten Vorlauftemperatur ab. Teilmaßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke können die Effizienz deutlich verbessern.
Gibt es Fördermittel für den Heizungstausch?
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme. Die genauen Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Aktuelle Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, in welchen Gebieten welche Wärmeversorgung vorgesehen ist (z.B. Fernwärme, Wasserstoff, dezentrale Lösungen). Sobald sie vorliegt, greift die 65-Prozent-EE-Pflicht auch für Bestandsgebäude.
Kann ein Bausachverständiger eine Energieberatung durchführen?
Ein Bausachverständiger beurteilt den bautechnischen Zustand des Gebäudes, also Bausubstanz, Schäden, Feuchtigkeit, Dämmzustand. Eine geförderte Energieberatung mit Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) wird von zugelassenen Energieberatern durchgeführt. Das sind unterschiedliche Leistungen.
Mein Gebäude in Bamberg steht unter Denkmalschutz. Muss ich trotzdem eine Wärmepumpe einbauen?
Nein. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es eine Härtefallregelung. Wenn die Umsetzung der Anforderungen unverhältnismäßig ist (z.B. weil eine Außendämmung nicht möglich ist), kann eine Befreiung beantragt werden.
Sie möchten den bautechnischen Zustand Ihres Altbaus vor einem Heizungstausch einschätzen lassen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Jörg Aichinger beurteilt Bausubstanz, Dämmzustand und Feuchtigkeit.